Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrags- und Zahlungsbedingungen

§ 1.0 Zahlungsbedingungen

(1) Allgemeine Regelung
Sofern nicht ausdrücklich am Ende des Vertrages, nach dem Gesamtbetrag einschließlich MwSt, eine Zahlungsbedingung schriftlich genannt oder vereinbart wurde (z.B. Vorauskasse netto, bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ohne Abzug), gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50 % vom Endbetrag sofort* nach Vertragsabschluss und Erhalt der Auftragsbestätigung.
40 % sofort* nach der ersten Teillieferung.
10 % nach förmlicher Abnahme.
(2) Skonto
3 % Skonto vom Gesamtbetrag innerhalb von 5 Kalendertagen.
2 % Skonto vom Gesamtbetrag innerhalb von 8 Kalendertagen.
Andernfalls ist der Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse ohne Abzug fällig.
*Sofort bedeutet innerhalb von 3 Werktagen!

§ 1.1 Skontoabzüge

Skontoabzüge werden nur bei termingerechter Einhaltung der Zahlungsbedingungen anerkannt.
Bei nicht termingerechter Einhaltung, auch nur einer Teil- oder Gesamtzahlung, werden keine Skontoabzüge anerkannt. Der Gesamtbetrag wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, rein netto Kasse, ohne jeden Abzug fällig.

§ 1.2 Internetgeschäfte

Geschäfte über das Internet werden nur mit Vorkasse gehandelt!

§ 2.0 Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir folgende Stornokosten verlangen:
20 % des Verkaufspreises bei einem Vertrag ohne Montage.
30 % des Verkaufspreises bei einem Vertrag mit Teil- oder Vollmontage.
Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Sonderbestellungen und Maßanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Bei einem Warenwert unter € 100,- wird ein Mindermengenzuschlag von € 8,00 erhoben. Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt.

§ 3.0 Technische Änderungen

Technische Änderungen, die der Weiterentwicklung und dem Fortschritt der Produkte nützlich sind, behalten wir uns vor.
Die Lieferung beinhaltet nicht das Abladen. Bitte halten Sie zum Liefertermin Abladepersonal bereit.

§ 4.0 Beanstandungen und Reklamationen

Beanstandungen und Reklamationen der gelieferten Ware aufgrund erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung, schriftlich und detailliert mitzuteilen!
Ein späterer Umtausch ist ausgeschlossen.

§ 5.0 Gewährleistung

Die Gewährleistung für unsere Lieferung beträgt gemäß VOB 2 Jahre ab dem tatsächlichen Anlieferungstermin durch Janzen Bauelemente Center oder des Spediteurs.
Im Übrigen gelten die Garantiebedingungen unserer Lieferanten bzw. des Herstellers.

§ 6.0 Zahlung

Bitte zahlen Sie auf das unten angegebene Konto!
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für die Bezahlung dieser Rechnung gelten die oben genannten Zahlungsbedingungen (sofern nicht ausdrücklich anders am Ende des Vertrages schriftlich vereinbart). Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 5 % (bei gewerblichen Abnehmern 8 %) über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

§ 6.1 Umfassender Eigentumsvorbehalt

(1) Sicherheiten
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer folgende Sicherheiten gewährt.
(2) Eigentum
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
(3) Verarbeitung
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
(4) Benachrichtigung
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
(5) Vertragswidriges Verhalten
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 7.0 Freistellungsbescheinigung

Die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EStG liegt vor.

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